top of page

++++Kein einlenken von Faßmann - Strafanzeige gegen die Zwangstest eingebracht++++

Aktualisiert: 27. März 2023


Betreff: Täuschung, Fahrlässiges Handeln, Betrug, Korruption 
Strafsache gegen Heinz

Faßmann, Dipl.-Ing. Dr. Christa Wirthumer-Hoche, Univ. Prof. Dr. Franz Allerberger, Herrn Rudolf Anschober §§6, 15, 146, 147, 148 StGB, §302 StGB, §307a StGB.


Sachverhaltsdarstellung: 

bezugnehmend der Verfassungswidrigen COVID-19-Schulverordnung 2020/21, Fassung vom 12.02.2021, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, werden nun Zwangstest, Maskenpflicht und Heilbehandlungen in der Schule gesetzwidrig umgesetzt.




Der Gesetzgeber im zusammenwirken des Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, AGES Leiter Öffentliche Gesundheit, Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) / AGES Medizinmarktaufsicht, haben die sogenannten Schultest in Verkehrsfähigkeit ohne weiter Prüfung gebracht.


Der Einschreiter hat seine Recherche bereits am 04.02.2021 begonnen um den missverständlichen Elternbriefe des Herrn Faßmann zu verifizieren. Auf der Bundesministerium Seite wird ein Test präsentiert, der ursprünglich nur für Fachpersonal eine Medizinprodukte Zulassung hatte. Nun wurde von Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) / AGES Medizinmarktaufsicht, diese LEPU Medical SARS-CoV-2 Antigen Rapid, abgestuft zu einen Selbstanwendungstest.




Durch die Anfrage beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) / AGES Medizinmarktaufsicht des Einschreiter, sollte die Unklarheit rund über den Test gelöst werden. Doch es wurde noch mysteriöser, den diese LEPU Medical SARS-CoV-2 Antigen Rapid wurde mit Hilfe des Gesetzgeber ohne technischen Daten einfach zum sogenannten „Nasenbohrer Test“ umfunktioniert. Einschränkung der Grundrechte, Kinderrechte und Menschenrechte:




Es dürfen die Grundrechte, Kinderrechte und Menschenrechte nur mit einer ausführlichen Begründung/Beweise eingeschränkt werden. Seit 12 Monate gab es und wird es auch keinen Cluster mit CoVid19 geben.

So wie es immer war, gibt es Grippe bei den Kinder und dann bleiben Sie einfach zu Hause. Abgesehen das Sie sich an meiner Strafanzeige gegen allen Schulen orientieren können, wurde die folgende Grundrechte, Kinderrechte und Menschenrechte (siehe unter www.grundrechte.at) verfassungswidrig eingeschränkt.

- Freizügigkeit der Person Art. 2 4. ZPEMRK, Art 4 StGG,

- Recht auf Bildung Art. 2 1. ZPEMRK, Art. 14 GRC - Recht auf (persönliche) Freiheit Art. 1 B-VG, Art. 5 EMRK - Diskriminierungsverbot Art. 14 EMRK, Art. 21 GRC - Anspruch auf Schutz und Fürsorge Art. 1. B-VG, Hier die Strafanzeige: https://www.dropbox.com/s/8gd7xqortsu4aqe/Strafanzeige%20Fa%C3%9Fmann%2C%20BASG%20und%20Anschober_Anlagen.pdf?dl=0 Hier die Eingabebestätigung: https://www.dropbox.com/s/unoc2b2swqc8qeh/620077C717%40efa.justiz.gv.at.pdf?dl=0 PS: Sollten Sie meine Arbeit unterstützen wollen, dann darf ich mich herzlich bedanken https://info362266.wixsite.com/nebelgleisstrategie/spenden

Bild Quelle: ORF NÖ

51 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page