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Hammer-Urteil in Weimar

Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler "Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes"





Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen. Und zwar so gravierende, dass sich ohne ein Einschreiten eine erhebliche Schädigung von Kindern mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Richter erklärte in seiner Entscheidung: „Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender ‘Gegenstände‘).“ Das gesamte Urteil (Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21) umfasst 178 Seiten und ist eine Generalabrechnung mit den Corona-Vorschriften an Schulen. Sie finden es unter diesem Beitrag. Text und Bild Reitschuster.de Hier das Urteil: https://www.dropbox.com/s/yg102e1crtcamhc/Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_Maske_2021_04.pdf?dl=0

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